"Auf ein Wort" in Rudolstadt

unbeantwortete Fragen:

Frage der Elternvertretung der Kreismusikschule Rudolstadt:

Was können die kommunalen Musikschulen in Zukunft an Unterstützung vom Land Thüringen erwarten? Welchen Stellenwert messen Sie der Arbeit kommunaler Musikschulen in Thüringen bei?

Nach Art. 30 der Verfassung des Freistaats Thüringen genießen „Kultur, Kunst und Brauchtum“ Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften. Die Musikschulen sind, wie die meisten kulturellen Einrichtungen in kommunaler Verantwortung. Daher müssen vorrangig diese für ein adäquates Angebot sorgen. Eine langfristige verlässliche Bildungsarbeit der amtlichen Musikschulen setzt daher eine solide Finanzausstattung der Gebietskörperschaften voraus, die ihnen die Möglichkeit der kommunalen Selbstverwaltung einräumt. 

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 21. Juni 2005 aufgegeben, die Finanzausstattung der Kommunen durch das Land grundlegend neu zu regeln. Unter anderem hat der Verfassungsgerichtshof gefordert, dass die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung weitgehend frei über die Verwendung der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel entscheiden können müssen. Zweckgebundene besondere Finanzzuweisungen seien „potenziell selbstverwaltungsfeindlich“. Ganz im Sinne der vom Thüringer Verfassungsgerichtshof geforderten Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden also die Kommunen im Rahmen ihrer politischen Prioritätensetzung über die Verwendung ihrer Mittel.

Es muss also unser Anspruch sein, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lage sind. Indem Rot-Rot-Grün den Kommunen 100 Millionen Euro gegenüber dem letzten von der CDU verantworteten Landeshaushalt wegnimmt, gefährdet die Linkskoalition auch die Finanzierung der Musikschulen.

 

 

Frage von Martin Friedrich:
Die CDU beklagt immer wieder, dass die Thüringer Wirtschaft unter Rot-Rot-Grün leidet. Folgt man Bodo Ramelow, der jüngst seinen alten Scherz wiederholte, dass es ja noch Bananen gibt, läuft alles rund. Sehen Sie tatsächlich reale Gefahren für den Wirtschaftsstandort Thüringen und wenn ja welche? 

Thüringen hatte im Jahr 2015 nur ein Wirtschaftswachstum von 1,1 Prozent. Im Vergleich zu den jungen Ländern (ohne Berlin) lag der Freistaat 0,4 Prozent darunter und hat sich bundesweit im hinteren Mittelfeld wiedergefunden. Das zeigt, dass Rot-Rot-Grün eine Wirtschaftspolitik auf Kosten des Standortes Thüringen betreibt. Am besten kann man dies erkennen, wenn man sich die ersten wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Linksregierung anschaut.

Zum Beispiel das Bildungsfreistellungsgesetz. Mit dem Gesetz hat die Landesregierung direkt in die unternehmerische Freiheit eingegriffen, indem der Staat vorschreibt, welche Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen notwendig sind. Wir sagen: Rot-Rot-Grün muss endlich aufhören, den besseren Unternehmer zu spielen.

Ein zweiter Punkt ist die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5 Prozent. Damit ist Thüringen unter den Spitzenreitern bei der Grunderwerbsteuer im bundesweiten Vergleich. Solche Maßnahmen bremsen den Wirtschaftsstandort Thüringen im nationalen Wettbewerb aus! 

Ein von zahlreichen Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben und Rot-Rot-Grün entweder abgelehnt, oder anfangs als überflüssig betrachtet hat, ist der KMU-Test. Mit dem KMU-Test wollen wir erreichen, dass im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung explizit die bürokratischen Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen eruiert werden. Der Wirtschaftsminister lässt jetzt, nach anfänglicher Behauptung, dass wir so was in Thüringen schon hätten, die Prüffragen für Thüringer Rechtsvorschriften dahin gehend überarbeiten.

 

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