Kindergarten: Nur 70 Prozent für Fremdkinder?

Frage:
Der Kindergarten in Bad Blankenburg war eine Frühförderstelle für den ganzen Kreis. Auch heute sind noch ein Drittel der Kinder Fremdkinder. Der Träger erhält für die Fremdkinder jedoch nur 70 % der Betriebskosten von den delegierenden Gemeinden. Ich kann nicht verstehen, wie man ein solches Gesetz machen kann!
 

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