Rundfunkstaatsvertrag trotz neuer Einschränkungen der Grundrechte?

Frage

Wird Ihre Fraktion dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag trotz neuer Einschränkungen der Grundrechte zustimmen?

Position der CDU-Fraktion

Die CDU-Fraktion wird dem Staatsvertrag zustimmen, da wir den Modellwechsel von einer gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag begrüßen. Durch diese Veränderung wird das System einfacher, gerechter und schlanker.
Die wichtigsten Prämissen bei der Umstellung sind die Beitragsstabilität und Aufkommensneutralität. D.h. die Bürger und Unternehmen dürfen nicht stärker belastet werden als bisher. Zugleich müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aber ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, um ihren Handlungsauftrag und die Qualität ihrer Programme gewährleisten zu können. Durch die Verbreiterung der Basis kann eine drohende Gebührenerhöhung abgewendet und sogar eine Senkung des individuellen Beitrags ermöglicht werden, falls Sie bis jetzt nicht nur ein Radio angemeldet hatten. Wer jedoch aus finanziellen Gründen den Beitrag nicht leisten kann, kann sich aufgrund eines Sozialbescheides befreien lassen.
Die Übereinstimmung des neuen Modells mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben wurde vom Staatsrechtler Paul Kirchhof in einem Gutachten nachgewiesen. Der künftige Beitrag ist für Bürger und Unternehmen gleichermaßen transparent, überschaubar und gerecht. Eine Wohnung, ein Beitrag. Egal ob die Großeltern mit in der Wohnung leben, der Student noch zu Hause wohnt oder ein Kind eine Ausbildung macht und schon selbst verdient. Mehrfachgebührenpflichten gehören der Vergangenheit an.