Unbeantwortete Fragen von "Auf ein Wort" in Teistungen

Frage von Gerald Fischer:

Wie schätzen Sie die Chancen der Klagen der CDU-Landtagsfraktion und des Landkreises Eichsfeld gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform ein?

Die Chancen sind recht gut, sonst hätte ein renommierter Verfassungsrechtler wie Prof. Dr. Jörn Ipsen das Mandat gar nicht übernommen. Bei den Beratungen des Gebietsreformvorschaltgesetzes wurden die Rechte der CDU-Fraktion verletzt. Über die Vorstellungen der CDU-Fraktion ist die Landtagsmehrheit im Hau-Ruck-Verfahren hinweggegangen, weshalb nun eine Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar auf den Weg gebracht wurde. Hinzu kommt eine Normenkontrollklage, da die Rechte der Kommunen verletzt wurden. Die Kommunale Selbstverwaltung wurde einfach bei Seite geschoben. Zusätzlich kommt es jetzt zu einer Klage gegen das Grundsätzegesetz. Auch dieses Gesetz verstößt gegen elementare verfassungsrechtliche Grundsätze. Erneut greift die Landesregierung in die kommunale Selbstverwaltung ein. Hinzu kommt, dass genau wie bei der Gebietsreform, eine Kostenfolgenabschätzung fehlt.

 

Frage von Otto Balder:

Sehr geehrte Damen und Herren, warum wird der Finanzierungsvorbehalt bei Referenden nicht abgeschafft? Bitte um Antwort Danke.

 

Der „Finanzvorbehalt“ ist in Art. 82 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen geregelt:

„Volksbegehren zum Landeshaushalt, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben und Personalentscheidungen sind unzulässig.“

 

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